NIS2 Readiness Sprint

NIS2 Readiness Sprint: Nach 4 Stunden haben Sie einen Plan.

Individueller Workshop zur NIS2-Umsetzung. Wir gehen mit Ihnen die zehn Maßnahmenbereiche des § 30 BSIG durch, von Governance über Meldefähigkeit bis zur Lieferkette, und entwickeln konkrete Maßnahmen für Ihr Haus. Am Ende haben Sie einen Umsetzungsplan für die nächsten 90 Tage, den Sie direkt in die Leitungssitzung mitnehmen.

500+

beratene Unternehmen

16+

Jahre Erfahrung in IT-Sicherheit & Datenschutz

4 Stunden

bis zur 30/60/90-Tage-Empfehlung

ISiCO überzeugt uns besonders mit einer interdisziplinären Arbeitsweise: juristisch fundiert, technisch durchdacht und immer mit einem unternehmerischen Verständnis für unsere Herausforderungen.

Warum jetzt?

Das BSIG-neu gilt. Ohne Übergangsfrist.

Registriert zu sein ist nur der erste Schritt. Was danach kommt, beschreibt das Gesetz als Anforderung, nicht als fertige Maßnahme. Drei Befunde zeigen, was für Unternehmen nach der Betroffenheitsprüfung jetzt zählt.

Die Konsequenz

Bis zu 10 Millionen Euro Bußgeld

§ 65 BSIG sieht für fehlende oder unzureichende Maßnahmen nach § 30 Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro für besonders wichtige und bis zu 7 Millionen Euro für wichtige Einrichtungen vor. Bei einem weltweiten Konzernumsatz über 500 Millionen Euro kann sich das Bußgeld auf bis zu 2 beziehungsweise 1,4 Prozent des Gesamtumsatzes erhöhen. Registriert zu sein schützt davor nicht, das tun nur nachweisbare Maßnahmen.

Die Umsetzung

Zehn Maßnahmenbereiche warten

§ 30 BSIG verlangt geeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen auf Basis eines gefahrenübergreifenden Ansatzes, in zehn benannten Maßnahmenbereichen von Risikomanagement bis Lieferkette. Die Einhaltung ist zu dokumentieren. Wie aus diesen Anforderungen konkrete Maßnahmen für Ihr Haus werden, sagt das Gesetz nicht, das muss jedes Unternehmen selbst entwickeln.

Die Verantwortung

Sie liegt bei der Geschäftsleitung

Nach § 38 BSIG liegt die Verantwortung für die Risikomanagementmaßnahmen bei der Geschäftsleitung. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet sie gegenüber der eigenen Einrichtung. Die Schulungspflicht dazu ist nicht delegierbar, die Umsetzung kann sie an Ihr Team oder externe Partner übergeben.

Ihr Ergebnis

Was Sie nach vier Stunden mitnehmen

Ausgearbeitete Maßnahmen für Ihr Haus

Sie übersetzen die Anforderungen aus den zehn Maßnahmenbereichen des § 30 in Schritte, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Klarheit über Ihre Meldefähigkeit

Die 24-Stunden-Erstmeldung nach § 32 ist vor allem eine organisatorische Anforderung. Wer erkennt einen Vorfall, wer entscheidet, wer meldet, und wer ist dafür auch am Wochenende erreichbar.

Eine 30/60/90-Tage-Empfehlung

Ein Fahrplan mit konkreten nächsten Schritten, den Sie unverändert in die nächste Leitungssitzung mitnehmen können.

Sichtbare Verantwortlichkeiten

Sie wissen nach dem Workshop, welche Entscheidungen bei Ihnen als Geschäftsleitung bleiben und welche Sie guten Gewissens weitergeben können.

Das Angebot

NIS2 Readiness Sprint im Überblick

Konkrete Maßnahmen für Ihre zehn Maßnahmenbereiche, vom Geltungsbereich bis zur Meldefähigkeit.

Das schauen wir uns gemeinsam an

  • Geltungsbereich und Einrichtungskategorie nach § 28
  • Governance und Verantwortlichkeiten nach § 38
  • Die zehn Maßnahmenbereiche des § 30 im Reifegrad-Blick
  • Incident Handling und Meldefähigkeit nach § 32
  • Betriebskontinuität, Backup, Krisenmanagement
  • Lieferkette und Dienstleister
  • Nachweise und Dokumentation
  • Maßnahmenentwicklung und 30/60/90-Tage-Empfehlung

Das nehmen Sie mit

  • Entwickelte Maßnahmen für Ihre zehn Maßnahmenbereiche
  • 30/60/90-Tage-Empfehlung
  • Kompakter Ergebnisbericht

Der Workshop bleibt bewusst auf der Einstiegsebene. Er ersetzt kein Audit, keine vollständige rechtliche Betroffenheitsprüfung und keine technische Detailanalyse. Diese Schritte planen wir auf Wunsch im Anschluss.

Workshop

Dauer 4 Stunden
Ort Online (auf Wunsch vor Ort, zzgl. Reisekosten)
Anzahl Teilnehmende ohne Begrenzung
Format Individuell für Ihr Unternehmen

Wir empfehlen, die Geschäftsleitung von Anfang an einzubinden, die Verantwortung dafür liegt ohnehin bei ihr. Im Preis enthalten sind die Vorbereitung, der Workshop mit zwei Berater:innen und der Ergebnisbericht. Bei Wunsch vor Ort fallen Reisekosten an.

3.900 €

zzgl. MwSt.

Unverbindlich anfragen

so läuft es ab

In fünf Schritten zu Ihrem Umsetzungsplan

Anfrage

Sie stellen Ihre Anfrage über das Formular. Unverbindlich.

Erstgespräch

Wir klären Ihr Anliegen und den Rahmen und sagen Ihnen, welche wenigen Unterlagen wir vorab brauchen.

Abstimmung

Wir stimmen Termin und Teilnehmerkreis ab und schneiden den Workshop auf Ihre Lage zu.

Workshop

Vier Stunden mit Ihrem Team, remote oder bei Ihnen vor Ort.

Ergebnis

Sie erhalten Ihre 30/60/90-Tage-Empfehlung mit ausgearbeiteten Maßnahmen und kennen den nächsten Schritt.

Dr. Jan Scharfenberg & Geschäftsführer & Partner

„Nach der Betroffenheitsprüfung kommt bei fast allen dieselbe Frage: Was müssen wir jetzt konkret tun? § 30 nennt zehn Bereiche, aber keine fertigen Maßnahmen, die muss jedes Unternehmen für sich entwickeln. Nach vier Stunden wissen Sie, welche drei Maßnahmen bei Ihnen zuerst zählen und was davon die Geschäftsleitung selbst entscheiden muss. Für die nächsten 90 Tage wissen Sie auch, was realistisch ist.“

Kundenstimmen

Worauf sich unsere Kunden verlassen

„Die Zusammenarbeit mit ISiCO war in unserem anspruchsvollen Projekt zur Implementierung eines ISMS und der ISO-Zertifizierung äußerst positiv: Dank der proaktiven, kollegialen und lösungsorientierten Unterstützung konnten wir das Projekt in Rekordzeit abschließen. ISiCOs große fachliche Expertise und Erfahrung war dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor."

Elisa Fahrenholz

Operations Project Manager (Legal/Compliance)

„ISiCO überzeugt uns besonders mit einer interdisziplinären Arbeitsweise: juristisch fundiert, technisch durchdacht und immer mit einem unternehmerischen Verständnis für unsere Herausforderungen."

Burç Kendir

CFO

Ihren Plan haben.

In vier Stunden haben Sie konkrete Maßnahmen für Ihre zehn Maßnahmenbereiche entwickelt und halten eine 30/60/90-Tage-Empfehlung in der Hand, die Sie in der nächsten Leitungssitzung vorlegen können.

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