Dr. Philipp Siedenburg
Operating Partner
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2017 einen Entwurf für das sog. Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) – das neue Bundesdatenschutzgesetz – in den Bundestag eingebracht, welches seither intensiv diskutiert und kritisiert wird.
Hintergrund
Über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatten wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Ziel der DSGVO ist es, ab Mai 2018 eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts zu erreichen. Ob dies gelingen wird, darf allerdings bereits jetzt sehr bezweifelt werden. Im Gegensatz zur derzeit noch gültigen Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG handelt es sich bei der DSGVO zwar um eine Verordnung, d.h. ein europäisches Gesetz, das in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union unmittelbar anwendbar ist und somit nicht eines nationalen Umsetzungsgesetzes bedarf. Die Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten treten daher ab Mai 2018 weitestgehend außer Kraft. Dies sollte eigentlich dazu führen, dass das Datenschutzniveau überall in der EU gleichwertig ist. Dem steht jedoch entgegen, dass die DSGVO ca. 50-60 sogenannte Öffnungsklauseln enthält. Das bedeutet, dass die Verordnung an vielen Stellen nur gewisse Mindeststandards setzt und es den Mitgliedsstaaten überlässt, hierzu detailliertere Regelungen zu treffen. Dies gilt etwa bei den Anforderungen an die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, beim Mitarbeiterdatenschutz oder bei der Frage, ab welchem Alter ein Jugendlicher eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung erteilen kann.
Das „neue“ Bundesdatenschutzgesetz
Aus diesem Grund hat sich Deutschland entschlossen, auf der Grundlage des derzeitigen Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden BDSG alt) ein den Anforderungen der DSGVO entsprechendes neues Datenschutzrecht auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, die durch die DSGVO bestehenden Lücken durch nationales Recht zu füllen: das sogenannte Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (im Folgenden BDSG neu).
Kostenfreie Expertise im E-Mail-Postfach
Alle wichtigen Neuigkeiten zu Datenschutz, Informationssicherheit, KI und Datenstrategien einmal monatlich bequem im E-Mail-Postfach – natürlich kostenlos.
Nachdem der Entwurf in den letzten Wochen auf Kritik von vielen Seiten gestoßen ist, haben sich verschiedene Experten in einer Sachverständigenanhörung im Bundestag am 27.03.2017 hierzu geäußert; darunter die derzeitige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff und ihr Amtsvorgänger Peter Schaar sowie Vertreter der Wissenschaft, der Wirtschaft und des Verbraucherschutzes. Trotz der verschiedenen Interessenlagen der Sachverständigen stimmten beinahe alle in ihrer kritischen Grundhaltung gegenüber dem Gesetzesentwurf überein. So wurde unter anderem bemängelt, dass mit dem BDSG neu die durch die DSGVO gesetzten Mindeststandards unterlaufen würden, insbesondere würden die Rechte der Betroffenen in unzulässiger Weise beschränkt. Des Weiteren wurde die Beschneidung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörden kritisiert. Zudem stoßen die teilweise unklaren Rechtsbegriffe (die teils von der Terminologie der DSGVO abweichen) auf Kritik. Es wurde in diesem Zusammenhang die Befürchtung geäußert, dass bis zu der erforderlichen und zeitaufwändigen Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen vor dem Europäischen Gerichtshof viel Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten entstünde.
Trotz der breiten Kritik wurde seitens der Regierungskoalition angekündigt, das Gesetz ohne wesentliche Änderungen verabschieden zu wollen. Hintergrund hierfür dürfte vor allem die nahende Bundestagswahl sein und die damit verbundene Befürchtung, das Gesetz im Falle einer Regierungsumbildung nicht bis Mai 2018 verabschieden zu können. Es bleibt nun abzuwarten, ob und wie der Bundesrat sich hier verhält und ob er seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf verweigert. Im Interesse aller Beteiligten ist zu hoffen, dass mit dem BDSG neu ein praxistaugliches und zugleich interessengerechtes Gesetz entsteht, mit dem die Anwender rechtssicher arbeiten können.
Weitere Neuigkeiten
24.03.2026
EDPB-Studie zum Recht auf Löschung: Warum Art. 17 DSGVO in der Praxis oft zum Problem wird
Der EDPB hat in einer europaweiten Prüfaktion untersucht, wie Organisationen das Recht auf Löschung tatsächlich umsetzen. Das Ergebnis: Viele Probleme liegen nicht im Gesetzestext, sondern in Prozessen, Fristen, Backups und unklaren Zuständigkeiten.
16.03.2026
Cyber Resilience Act: Erste Meldepflichten gelten schon ab September 2026
Viele Unternehmen planen ihre Cyber-Resilience-Act-Compliance erst für 2027. Doch eine zentrale Pflicht greift früher: Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle innerhalb kurzer Fristen melden. Wer dafür keine Prozesse vorbereitet hat, gerät schnell unter Druck.
Weiterlesen … Cyber Resilience Act: Erste Meldepflichten gelten schon ab September 2026
13.03.2026
Datenstrategie: Der unterschätzte Erfolgsfaktor für skalierbare KI-Projekte
Viele Unternehmen investieren in KI-Tools – und scheitern trotzdem an instabilen Modellen, fehlender Akzeptanz oder regulatorischen Hürden. Der eigentliche Hebel liegt woanders: in einer belastbaren Datenstrategie. Warum sie über Erfolg oder Stillstand von KI-Projekten entscheidet – und wie Sie sie gezielt aufbauen.
Weiterlesen … Datenstrategie: Der unterschätzte Erfolgsfaktor für skalierbare KI-Projekte