19.02.2026

Cookie-Banner 2026: Was müssen sie können – und steht eine Reform bevor?

Cookie-Banner sollen Datenschutz sichern – doch viele klicken nur noch genervt auf „Akzeptieren“. Gleichzeitig wächst der Reformdruck auf EU-Ebene. Was bedeutet das für Unternehmen? Und welche Anforderungen gelten heute wirklich? Ein Überblick über Rechtslage, Praxisprobleme und Handlungsoptionen.

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Jacqueline Neiazy
Partnerin & Geschäftsführerin

Cookie-Banner gehören längst zum digitalen Alltag. Kaum eine Website kommt ohne sie aus. Doch was eigentlich Transparenz und Selbstbestimmung stärken soll, wird von vielen Nutzerinnen und Nutzern als störend empfunden.

Datenschutz ist für die große Mehrheit ein wichtiges Thema. Gleichzeitig zeigt sich ein deutliches Wissensdefizit: Viele können nicht genau erklären, was Cookies technisch leisten oder welche Daten dabei verarbeitet werden.

Die Folge:

  • Ein großer Teil der Nutzer würde Cookies am liebsten ablehnen.
  • Einstellungen werden jedoch selten bewusst angepasst.
  • Banner werden oft schnell „weggeklickt“.
  • Einwilligungen erfolgen routinemäßig – nicht informiert.

Dieses Phänomen wird als „Consent Fatigue“ bezeichnet. Die ständige Konfrontation mit Einwilligungsabfragen führt dazu, dass Entscheidungen nicht mehr reflektiert getroffen werden.

Damit stellt sich eine zentrale Frage: Erfüllen Cookie-Banner noch ihren eigentlichen Zweck?

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Was sind Cookies – und warum sind sie rechtlich relevant?

Cookies sind kleine Datenpakete, die eine Website über den Browser auf dem Endgerät speichert und später wieder ausliest.

Typische Zwecke sind:

  • Speicherung von Login-Informationen
  • Warenkorb-Funktionen
  • Spracheinstellungen
  • Analyse des Nutzungsverhaltens
  • Marketing und personalisierte Werbung

Rechtlich relevant sind Cookies, weil sie:

  1. auf Informationen im Endgerät zugreifen oder diese dort speichern,
  2. häufig personenbezogene Daten betreffen oder erzeugen.

Selbst wenn technisch nur eine Kennung gespeichert wird, kann sie in Kombination mit weiteren Daten personenbeziehbar sein – etwa durch Wiedererkennung oder Profilbildung.

Welche Arten von Cookies gibt es?

Für die rechtliche Bewertung ist die Einordnung entscheidend. Cookies lassen sich insbesondere unterscheiden nach:

1. Lebensdauer

  • Session-Cookies: Werden beim Schließen des Browsers gelöscht.
  • Persistente Cookies: Bleiben bis zu einem definierten Ablaufdatum gespeichert.

2. Herkunft

  • First-Party-Cookies: Werden von der besuchten Website selbst gesetzt.
  • Third-Party-Cookies: Werden durch Drittanbieter eingebunden.

3. Zweck

  • Technisch notwendige Cookies: Zwingend für die Funktion (z. B. Warenkorb, Login).
  • Funktionale Cookies: Komfort- und Präferenzeinstellungen.
  • Analyse-Cookies: Reichweiten- und Nutzungsstatistiken.
  • Marketing- und Tracking-Cookies: Profilbildung, Retargeting, personalisierte Werbung.

Gerade Tracking- und Marketing-Cookies sind rechtlich besonders sensibel, da sie häufig umfangreiche Nutzerprofile ermöglichen und Daten an Dritte weitergeben.

Die rechtliche Grundlage: Zwei Ebenen, zwei Prüfungen

Der Einsatz von Cookies wird in Deutschland typischerweise auf zwei Ebenen geprüft.

1. Zugriff auf das Endgerät (§ 25 TDDDG)

Grundsätzlich gilt: Das Speichern oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät erfordert eine Einwilligung.

Ausnahmen bestehen nur, wenn der Zugriff:

  • ausschließlich der Übertragung einer Nachricht dient oder
  • unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen.

Typische Beispiele für „unbedingt erforderlich“:

  • Warenkorb-Funktion
  • Login-Session
  • Sicherheitsfunktionen

2. Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO)

Sobald durch Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa Online-IDs, Tracking-Informationen oder Profiling-Daten – greift zusätzlich die DSGVO.

In der Praxis sind vor allem relevant:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) – Standard bei Tracking und Marketing.
  • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) – bei funktional erforderlichen Verarbeitungen.
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – nur in engen Konstellationen und nach Interessenabwägung.

Zusätzlich gelten die DSGVO-Grundsätze wie Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung.

Nein, es geht nicht nur um Cookies. § 25 TDDDG ist technologieneutral formuliert und erfasst jede Speicherung von Informationen im Endgerät oder jeden Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen.

In diesem Artikel werden vorrangig Cookies als bekannteste Technologie genannt. Gemeint sind jedoch sämtliche von der Regelung umfassten Methoden.

Insbesondere folgende Technologien müssen – sofern sie eingesetzt werden – grundsätzlich ebenfalls berücksichtigt und über das Consent-Banner gesteuert werden:

Local Storage / Session Storage

  • HTML5 Storage
  • Browser IndexedDB

Tracking-Pixel

  • Facebook Pixel
  • LinkedIn Insight Tag
  • Google Ads Conversion Pixel

Device-Fingerprinting

  • Browser-Fingerprint
  • Canvas-Fingerprint

SDKs in Apps

  • Mobile Tracking SDKs
  • Werbe-Identifier (IDFA, GAID)

Wann ist eine Einwilligung wirksam?

Eine Einwilligung muss eine eindeutig bestätigende Handlung sein.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Vorgekreuzte Kästchen
  • Bloßes Weitersurfen
  • Untätigkeit

Damit eine Einwilligung wirksam ist, muss sie:

  • vorab erfolgen (Tracking erst nach Opt-in)
  • informiert sein (Zwecke, Anbieter, Speicherdauer, Drittlandtransfer)
  • freiwillig sein (kein Druck, keine Irreführung)
  • spezifisch sein (z. B. nach Kategorien)
  • widerrufbar sein (so einfach wie die Erteilung)

Wichtig für die Praxis: Die Möglichkeit zur Ablehnung muss gleichwertig und leicht wahrnehmbar sein. Ein „Verstecken“ der Ablehnoption ist rechtlich problematisch.

Ein besonders sensibler Bereich sind sogenannte Cookie-Walls. Dabei wird der Zugang zur Website nur gewährt, wenn Nutzer Tracking akzeptieren.

Das Problem: Die Freiwilligkeit der Einwilligung ist häufig nicht gegeben.

Als Alternative werden sogenannte PUR-Modelle diskutiert. Nutzerinnen und Nutzer können hier wählen zwischen:

  • Zustimmung zu Tracking
  • oder einem kostenpflichtigen, trackingfreien Zugang

Solche Modelle können rechtlich zulässig sein, sind jedoch organisatorisch und technisch aufwändig.

Drittanbieter und Drittlandtransfers: Oft unterschätzt

Wer Third-Party-Cookies einbindet, muss mehr prüfen als nur das Banner.

Zu klären sind insbesondere:

  • Ist der Drittanbieter Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortlicher?
  • Besteht möglicherweise eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
  • Werden Daten in Drittländer übermittelt?
  • Sind geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) vorhanden?

Die Rollenverteilung beeinflusst unmittelbar:

  • Vertragsgestaltung
  • Haftungsrisiken
  • Informationspflichten
  • interne Compliance-Strukturen

Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten

Eine datenschutzkonforme Cookie-Umsetzung erfordert Struktur.

Eine praxisnahe Checkliste:

  • Vollständiges Cookie-Inventar erstellen
  • Saubere Kategorisierung (notwendig, funktional, Statistik, Marketing)
  • Banner-Design rechtssicher gestalten
  • Einwilligungen dokumentieren
  • Widerruf technisch einfach ermöglichen
  • Drittanbieter- und Drittlandkonstellationen prüfen

Gerade die Dokumentation und laufende Überprüfung werden in der Praxis häufig unterschätzt.

Auf europäischer Ebene wird über Reformen diskutiert. Im Rahmen des sogenannten „Digital Omnibus“ stehen unter anderem im Raum:

  • browserbasierte oder geräteweite Einwilligungslösungen
  • standardisierte Datenschutz-Signale
  • datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Ziel ist es, die Belastung durch ständige Einzelabfragen zu reduzieren und gleichzeitig die Einhaltung technisch besser abzusichern.

Ob und wann konkrete Änderungen kommen, bleibt abzuwarten. Allerdings hat es auch unter der aktuellen deutschen Regelung in § 25 TDDDG keine wesentlichen Änderungen bei Cookie-Bannern gegeben.

Fazit

Cookie-Banner stehen zwischen rechtlicher Notwendigkeit und praktischer Überforderung. Das Hauptproblem ist die Diskrepanz zwischen hoher Datenschutzsensibilität und geringer informierter Entscheidung – verstärkt durch Consent Fatigue.

Die wichtigste Erkenntnis: Eine wirksame Einwilligung ist anspruchsvoll und erfordert mehr als ein formal korrektes Banner.

Unternehmen sollten ihre Cookie-Implementierung ganzheitlich prüfen – technisch, rechtlich und gestalterisch. Wer hier sauber aufgestellt ist, reduziert nicht nur Bußgeldrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer.

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