NIS2-Richtlinie
NIS2-Betroffenheit rechtssicher prüfen
-
Frist zur Registrierung beim BSI als NIS2-Unternehmen: 6. März 2026
-
Schaffen Sie Klarheit, ob Sie von der NIS2-Richtlinie betroffen sind.
-
Fordern Sie Ihr Rechtsgutachten zur NIS2-Anwendbarkeit an!
Jetzt Angebot zum Gutachten anfordern
Unverbindlich, zum Festpreis
100 % rechtssichere NIS2-Einordnung
Klare und dokumentierte Bewertung Ihrer NIS2-Betroffenheit – rechtlich belastbar und nachvollziehbar.
Rechtsgutachten zum Festpreis
In Kooperation mit unserer Schwester-Kanzlei SRD Rechtsanwälte können wir Ihnen ein Rechtsgutachten zur Anwendbarkeit zum Festpreis anbieten.
Nachweis für Prüfungen
Das Gutachten dient auch als Nachweis für die Behörden im Falle einer Prüfung.
Klarheit und Sicherheit durch NIS2-Anwendbarkeitsgutachten
Analyse aller relevanten Kriterien:
- Schwellenwerte bzgl. Umsatz und Beschäftigte
- Sektorzuordnung bzgl. "wichtige" und "sehr wichtige" Einrichtungen
- Lieferkettenzugehörigkeit
- Ausnahmen nach De-minimis-Regel
- Vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten
Die komplette Analyse inkl. Vorbesprechung, Prüfung, Gutachten und Nachbesprechung bietet unser Partner SRD Rechtsanwälte für einen Festpreis in Höhe von 3.900 Euro (zzgl. USt) an.
Dr. Jan Scharfenberg
Partner & Director IT-Sicherheit
Ein externes Gutachten über die Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein.
Es schafft Sicherheit über die eigene Betroffenheit, damit Sie wissen, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind – und welche nicht. Gerade in komplexeren Fällen, etwa bei Konzernstrukturen, Tochtergesellschaften oder Vereinen kann es ohne genaue juristische Analyse schwierig sein, die Betroffenheit zu bestimmen.
Gleichzeitig dient das Gutachten als nachweisbare Grundlage gegenüber Behörden, falls Sie sich darauf berufen, nicht in den Anwendungsbereich zu fallen. Eine saubere, gut dokumentierte Prüfung spart im Fall einer Kontrolle Zeit, Nerven und unnötige Diskussionen.
Und nicht zuletzt schafft ein unabhängiges, juristisch belastbares Gutachten die Argumentationsbasis, um interne Entscheiderinnen und Entscheider von der notwendigen Priorisierung und Finanzierung von NIS2-Maßnahmen zu überzeugen. Wer Investitionen rechtfertigen muss, braucht Fakten – keine Vermutungen.
Wir durften bereits viele Unternehmen bei der Einordnung und Umsetzung der NIS2-Richtlinie begleiten. Deshalb wissen wir, worauf es wirklich ankommt – und wo man pragmatisch bleiben darf.
Ich freue mich auf unser persönliches Gespräch!
Ihr Dr. Jan Scharfenberg
Rechtsgutachten zur NIS2-Betroffenheit zum Festpreis
Wir arbeiten mit der renommierten Kanzlei SRD Rechtsanwälte zusammen und können Ihnen in dieser Kooperation ein rechtssicheres und belastbares Gutachten zu Ihrer NIS2-Betroffenheit anbieten.