25.03.2021

ePrivacy-Verordnung: EU-Rat einigt sich auf einen Entwurf

Die ePrivacy-Verordnung soll die Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste im Internet unmittelbar EU-einheitlich regeln. Der Europäische Rat hat sich überraschend schnell auf den portugiesischen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geeinigt. Wir geben Ihnen in unserem Artikel ein Update.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Inhalt

Ihr ISiCO-Experte für das Thema:
Dr. Philipp Siedenburg
Operating Partner

Die ePrivacy-Verordnung soll die Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste wie Websites im Internet unmittelbar EU-einheitlich regeln und würde nationale Regelungen wie z.B. zur Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien ablösen und ersetzen (so auch das TTDSG, das sich in Deutschland gerade noch parallel im Gesetzgebungsprozess befindet).

Bisher gab es vor allem Uneinigkeit und lange Verzögerungen bei der ePrivacy-Verordnung. Letztes Jahr wurde der deutsche Entwurf für die ePrivacy-Verordnung vom Rat abgelehnt – wie auch schon die vorangegangenen Entwürfe der anderen Mitgliedsländer, die den Ratsvorsitz innehatten. Nun aber hat sich der Europäische Rat überraschend schnell am 10.02.2021 auf den portugiesischen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geeinigt. Dieser enthält vielfältige Ausnahmen von der bisher enthaltenen Einwilligungspflicht für die Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien, die auf Informationen im Endgerät (wie einem Computer oder Smartphone) zugreifen oder diese darauf speichern. Der Entwurf geht damit weit über den strengeren deutschen Entwurf hinaus.

Kostenfreie Expertise im E-Mail-Postfach

Alle wichtigen Neuigkeiten zu Datenschutz, Informationssicherheit, KI und Datenstrategien einmal monatlich bequem im E-Mail-Postfach – natürlich kostenlos.

Bitte addieren Sie 3 und 8.

Mit Klick auf den Button stimmen Sie dem Empfang unseres Newsletters und der aggregierten Nutzungsanalyse (Öffnungsrate und Linkklicks) zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, z.B. über den Abmeldelink im Newsletter. Mehr Informationen: Datenschutzerklärung.

Zunächst wird im Entwurf klargestellt, dass sog. Cookie-Walls, welche den Nutzer zwischen Cookie-Tracking oder einem Bezahl-Abo wählen lassen, grundsätzlich zulässig sind. Ohne Einwilligung soll laut dem Entwurf der Zugriff auf oder die Speicherung von Informationen im Endgerät insbesondere für die Bereitstellung eines elektronischen Kommunikationsdienstes, zur Bereitstellung eines vom Nutzer gewünschten Dienstes (also in der Regel zur Vertragserfüllung), zur Zielgruppen-Messung, zu Sicherheitszwecken und zur Verhinderung von Betrug und technischen Fehlern zulässig sein. Insbesondere die Ausnahme für die Zielgruppen-Messung wird viele Werbetreibende aufatmen lassen.

Besonders sticht jedoch die Ausnahme hervor, dass die Speicherung oder der Zugriff auf Informationen im Endgerät erlaubt ist, wenn eine zulässige Zweckänderung vorliegt. Dies stellt – auch wenn nach dem Entwurf bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen – die wohl wichtigste Regelung im neuen Entwurf dar, denn sie würde eine relativ offene Abwägung für den Einsatz verschiedenster Dienste ermöglichen. Zugleich wäre sie aber auch mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden, da die genaue Reichweite dieser Ausnahme noch unklar ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte den neuen Entwurf angesichts der zahlreichen Ausnahmen scharf. Er sei ein „schwerer Schlag für den Datenschutz“ und es mache ihn fassungslos, „wie schwerwiegend hier in Grundrechte“ eingegriffen werde. Die Wirtschaft hingegen wird den Entwurf zweifellos wohlwollend zur Kenntnis genommen haben. Denn er würde den Betrieb von Websites und Apps, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, deutlich vereinfachen.

Wann die ePrivacy-Verordnung tatsächlich kommt, wird sich jedoch noch zeigen müssen. Der portugiesische Entwurf wird nun zunächst gemeinsam mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission verhandelt. In diesem Prozess werden sicherlich noch Anpassungen an der ePrivacy-Verordnung vorgenommen werden. Insbesondere das EU-Parlament vertritt eine strengere Ansicht. Aber selbst, wenn die finale ePrivacy-Verordnung verabschiedet wird, könnte es noch länger dauern, bis sie tatsächlich Anwendung findet. Der aktuelle Entwurf sieht nämlich eine zweijährige Übergangsphase vor. Demzufolge wird also auch noch einige Zeit die strenge Einwilligungspflicht, die aus der ePrivacy-Richtlinie herrührt, Maßstab für die Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien sein. Wir halten Sie hinsichtlich der ePrivacy-Verordnung und der Nutzung von Cookies auf dem Laufenden!

Weitere Neuigkeiten

06.10.2026

KI-Governance im Unternehmen: Rollen, Richtlinien und ein 90-Tage-Plan für den Start

KI-Governance ist die Gesamtheit der Regeln, Prozesse und Strukturen, mit denen ein Unternehmen den Umgang mit KI steuert. Sie wird dringend, weil Fachbereiche KI-Agenten inzwischen selbst bauen können, unter Umständen ohne Wissen von IT und Kontrollfunktionen. Wir zeigen, wie Sie in 90 Tagen ein belastbares Grundgerüst aufbauen.

Weiterlesen …

01.10.2026

CRA-Bevollmächtigter nach Art. 18: Aufgaben und wann er sich lohnt

Ein CRA-Bevollmächtigter lohnt sich vor allem für Hersteller außerhalb der EU, die ihre Produkte auf dem EU-Markt anbieten. Er übernimmt Aufgaben gegenüber den Behörden, und sein Sitz kann über die zuständige Meldestelle mitentscheiden. Wir erklären, welche Aufgaben er übernimmt und was im Auftrag stehen sollte.

Weiterlesen …