24.11.2020
Vorschlag der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung abgelehnt
Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Jetzt mehr erfahren!
Inhalt
Dr. Philipp Siedenburg
Operating Partner
Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Die umstrittene ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und sich auf den Schutz von Daten in der elektronischen Kommunikation konzentrieren. Bis jetzt ist jedoch keine Einigung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Sicht.
Kostenfreie Expertise im E-Mail-Postfach
Alle wichtigen Neuigkeiten zu Datenschutz, Informationssicherheit, KI und Datenstrategien einmal monatlich bequem im E-Mail-Postfach – natürlich kostenlos.
Viele Webseiten-Betreiber stützen den Einsatz von Cookies auf das sogenannte „berechtige Interesse“ und möchten dies gerne beibehalten. Diesen Wünschen aus der Werbeindustrie wurde mit dem Entwurf der Bundesregierung jedoch zunächst eine Absage erteilt. Das Sammeln von Daten könne nach Sicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf das „berechtigte Interesse“ gestützt werden. Die entsprechenden Passagen hatte Deutschland in ihrem Entwurf gestrichen, der auf dem zuletzt abgelehnten Vorschlag der finnischen Regierung beruht. Hiernach sollten unter anderem das Setzen von Cookies und die damit einhergehende Sammlung von Nutzer- sowie die Verarbeitung von Standortdaten nicht mehr pauschal auf das berechtigte Interesse gestützt werden können. Das Setzen von Cookies ohne die Einholung einer Einwilligung wäre demnach nur in eng begrenzten Fällen aufgrund von einzelnen konkreten Erlaubnistatbeständen möglich. Ausnahmen sollten nur für „Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen“ erlaubt sein, die sich teilweise oder komplett durch Werbung finanzieren.
Der Entwurf der Bundesregierung wurde – ebenso wie bereits einige weitere Entwürfe aus den vergangenen Jahren anderer EU-Mitgliedsstaaten – zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die EU-Mitgliedsstaaten bei der umstritten ePrivacy-Verordnung letztendlich auf eine einheitliche Linie einigen können. Ein Sprecher des EU-Ministerrates teilte Golem.de auf Anfrage mit, dass das Thema bei den kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe wieder behandelt werden soll, aber ein Termin stehe noch nicht fest. Ob zeitnah eine Einigung erzielt werden kann, bleibt nach wie vor unklar.
Weitere Neuigkeiten
29.05.2026
Microsoft 365 & Datenschutz: Risiken erkennen, Maßnahmen umsetzen, DSGVO-konform arbeiten
Ob sich Microsoft 365 datenschutzkonform einsetzen lässt, ist weder pauschal mit Ja noch mit Nein zu beantworten — entscheidend ist der konkrete Einsatz im jeweiligen Unternehmen. Die Lage hat sich seit 2022 verbessert, doch Teile der damaligen Behördenkritik bestehen fort. Wir zeigen die tatsächlichen Risiken, die aktuelle Behördenhaltung und die Maßnahmen, die jetzt zählen.
26.05.2026
NIS2 Tools für KMUs — warum Tools helfen, aber keine Compliance erkaufen
Kein Tool macht ein Unternehmen automatisch NIS2-konform. Tools beschleunigen die Umsetzung nur, wenn Risiken, Verantwortlichkeiten und Prozesse vorher geklärt sind. Wir zeigen, welche Tool-Kategorien Sie wirklich brauchen, wie ein pragmatischer Basis-Stack aussieht und welche Fragen Sie vor jedem Kauf klären sollten.
Weiterlesen … NIS2 Tools für KMUs — warum Tools helfen, aber keine Compliance erkaufen
21.05.2026
Datenschutz & IT-Sicherheit im M&A-Verfahren — Prüfrahmen für Datenwert, Risiken und Deal-Folgen
Daten erhöhen den Unternehmenswert nur, wenn sie wirtschaftlich nutzbar, rechtlich verwertbar und technisch geschützt sind. Fehlende Rechtsgrundlagen, schwache IT-Sicherheit oder unklare Datenqualität können aus einem vermeintlichen Werttreiber ein konkretes Deal-Risiko machen. Wir zeigen, wie Private-Equity-Investoren und Deal Teams Datenwert, Datenschutz und IT-Sicherheit in der Due Diligence strukturiert prüfen und in konkrete Deal-Mechanik übersetzen.