24.11.2020

Vorschlag der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung abgelehnt

Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Jetzt mehr erfahren!

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Inhalt

Ihr ISiCO-Experte für das Thema:
Dr. Philipp Siedenburg
Operating Partner

Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Die umstrittene ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und sich auf den Schutz von Daten in der elektronischen Kommunikation konzentrieren. Bis jetzt ist jedoch keine Einigung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Sicht.

Kostenfreie Expertise im E-Mail-Postfach

Alle wichtigen Neuigkeiten zu Datenschutz, Informationssicherheit, KI und Datenstrategien einmal monatlich bequem im E-Mail-Postfach – natürlich kostenlos.

Bitte addieren Sie 3 und 3.

Mit Klick auf den Button stimmen Sie dem Empfang unseres Newsletters und der aggregierten Nutzungsanalyse (Öffnungsrate und Linkklicks) zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, z.B. über den Abmeldelink im Newsletter. Mehr Informationen: Datenschutzerklärung.

Viele Webseiten-Betreiber stützen den Einsatz von Cookies auf das sogenannte „berechtige Interesse“ und möchten dies gerne beibehalten. Diesen Wünschen aus der Werbeindustrie wurde mit dem Entwurf der Bundesregierung jedoch zunächst eine Absage erteilt. Das Sammeln von Daten könne nach Sicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf das „berechtigte Interesse“ gestützt werden. Die entsprechenden Passagen hatte Deutschland in ihrem Entwurf gestrichen, der auf dem zuletzt abgelehnten Vorschlag der finnischen Regierung beruht. Hiernach sollten unter anderem das Setzen von Cookies und die damit einhergehende Sammlung von Nutzer- sowie die Verarbeitung von Standortdaten nicht mehr pauschal auf das berechtigte Interesse gestützt werden können. Das Setzen von Cookies ohne die Einholung einer Einwilligung wäre demnach nur in eng begrenzten Fällen aufgrund von einzelnen konkreten Erlaubnistatbeständen möglich. Ausnahmen sollten nur für „Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen“ erlaubt sein, die sich teilweise oder komplett durch Werbung finanzieren.

Der Entwurf der Bundesregierung wurde – ebenso wie bereits einige weitere Entwürfe aus den vergangenen Jahren anderer EU-Mitgliedsstaaten – zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die EU-Mitgliedsstaaten bei der umstritten ePrivacy-Verordnung letztendlich auf eine einheitliche Linie einigen können. Ein Sprecher des EU-Ministerrates teilte Golem.de auf Anfrage mit, dass das Thema bei den kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe wieder behandelt werden soll, aber ein Termin stehe noch nicht fest. Ob zeitnah eine Einigung erzielt werden kann, bleibt nach wie vor unklar.

Weitere Neuigkeiten

06.10.2026

KI-Governance im Unternehmen: Rollen, Richtlinien und ein 90-Tage-Plan für den Start

KI-Governance ist die Gesamtheit der Regeln, Prozesse und Strukturen, mit denen ein Unternehmen den Umgang mit KI steuert. Sie wird dringend, weil Fachbereiche KI-Agenten inzwischen selbst bauen können, unter Umständen ohne Wissen von IT und Kontrollfunktionen. Wir zeigen, wie Sie in 90 Tagen ein belastbares Grundgerüst aufbauen.

Weiterlesen …

01.10.2026

CRA-Bevollmächtigter nach Art. 18: Aufgaben und wann er sich lohnt

Ein CRA-Bevollmächtigter lohnt sich vor allem für Hersteller außerhalb der EU, die ihre Produkte auf dem EU-Markt anbieten. Er übernimmt Aufgaben gegenüber den Behörden, und sein Sitz kann über die zuständige Meldestelle mitentscheiden. Wir erklären, welche Aufgaben er übernimmt und was im Auftrag stehen sollte.

Weiterlesen …