24.11.2020
Vorschlag der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung abgelehnt
Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Jetzt mehr erfahren!
Inhalt
Dr. Philipp Siedenburg
Operating Partner
Der neue Entwurf der Bundesregierung zur ePrivacy-Verordnung wurde abgelehnt, sodass weitere Nachbesserungen notwendig sind. Gegenüber Golem.de teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit, dass bei den Mitgliedsstaaten weiterer Beratungsbedarf bestehe. Die umstrittene ePrivacy-Verordnung sollte ursprünglich zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und sich auf den Schutz von Daten in der elektronischen Kommunikation konzentrieren. Bis jetzt ist jedoch keine Einigung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Sicht.
Kostenfreie Expertise im E-Mail-Postfach
Alle wichtigen Neuigkeiten zu Datenschutz, Informationssicherheit, KI und Datenstrategien einmal monatlich bequem im E-Mail-Postfach – natürlich kostenlos.
Viele Webseiten-Betreiber stützen den Einsatz von Cookies auf das sogenannte „berechtige Interesse“ und möchten dies gerne beibehalten. Diesen Wünschen aus der Werbeindustrie wurde mit dem Entwurf der Bundesregierung jedoch zunächst eine Absage erteilt. Das Sammeln von Daten könne nach Sicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf das „berechtigte Interesse“ gestützt werden. Die entsprechenden Passagen hatte Deutschland in ihrem Entwurf gestrichen, der auf dem zuletzt abgelehnten Vorschlag der finnischen Regierung beruht. Hiernach sollten unter anderem das Setzen von Cookies und die damit einhergehende Sammlung von Nutzer- sowie die Verarbeitung von Standortdaten nicht mehr pauschal auf das berechtigte Interesse gestützt werden können. Das Setzen von Cookies ohne die Einholung einer Einwilligung wäre demnach nur in eng begrenzten Fällen aufgrund von einzelnen konkreten Erlaubnistatbeständen möglich. Ausnahmen sollten nur für „Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen“ erlaubt sein, die sich teilweise oder komplett durch Werbung finanzieren.
Der Entwurf der Bundesregierung wurde – ebenso wie bereits einige weitere Entwürfe aus den vergangenen Jahren anderer EU-Mitgliedsstaaten – zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die EU-Mitgliedsstaaten bei der umstritten ePrivacy-Verordnung letztendlich auf eine einheitliche Linie einigen können. Ein Sprecher des EU-Ministerrates teilte Golem.de auf Anfrage mit, dass das Thema bei den kommenden Sitzungen der Arbeitsgruppe wieder behandelt werden soll, aber ein Termin stehe noch nicht fest. Ob zeitnah eine Einigung erzielt werden kann, bleibt nach wie vor unklar.
Weitere Neuigkeiten
30.04.2026
7 Tipps für effizienteren Datenschutz: Warum weniger manchmal mehr ist
Datenschutz muss nicht schwerfällig sein, um rechtssicher zu funktionieren. Wer Rollen klärt, Prozesse vereinfacht und Risiken gezielt priorisiert, entlastet Datenschutz-Teams und macht Datenschutz im Unternehmen wirksamer.
Weiterlesen … 7 Tipps für effizienteren Datenschutz: Warum weniger manchmal mehr ist
20.04.2026
Schwachstellenmanagement: KI zwingt Unternehmen zum Umdenken
Das BSI warnt: KI-gestützte Systeme könnten Sicherheitslücken bald in großem Maßstab aufspüren. Für Unternehmen ist das kein Zukunftsszenario mehr – sondern ein Grund, ihr Schwachstellenmanagement jetzt grundlegend zu überdenken. Und die CRA-Uhr tickt bereits.
Weiterlesen … Schwachstellenmanagement: KI zwingt Unternehmen zum Umdenken
10.04.2026
Der externe CISO in der Finanzbranche: Zwischen DORA, Cyberrisiken und IKT-Risikomanagement
Finanzunternehmen stehen unter besonderem Druck: Cyberrisiken steigen, DORA verschärft die Anforderungen und die Geschäftsleitung bleibt verantwortlich. Ein externer CISO kann helfen, Informationssicherheit strategisch, pragmatisch und prüfungssicher aufzustellen.